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Die schonwiege soll schwerstpflegebedürftigen Menschen ein Stück
Selbstständigkeit zurückgegeben und den sie Pflegenden die
Arbeit maßgeblich erleichtern.
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Die schonwiege ist: • ein "aktives" (durch Motoren angetriebenes) Medizinprodukt gemäß § 3 Medizinproduktegesetz • durch Patente in 7 Ländern Europas geschützt • ein individuelles Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI • ohne langwierige und teure klinische Studie zuzulassen (Norm DIN EN 12182: Technische Hilfen für behinderte Menschen) • nach Eintrag in das Pflegehilfsmittelverzeichnis verordnungsfähig |
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Zitat: Pflegehilfsmittel
und technische Hilfen werden von der Pflegeversicherung übernommen, soweit sie
nicht von der Krankenversicherung oder von einem anderen
Leistungsträger gewährt werden, wenn sie die Pflege erleichtern oder zur Linderung der
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Anwendungsorte: • Altenpflegeheim (stationäre Pflege durch Pflegepersonal) • Privathaushalt (häusliche Pflege durch Angehörige und ambulante Pflegedienste) Zusätzlich kann Lizenz an den selben Patenten für eine "klinische Version" der schonwiege zum Einsatz in Kliniken und Reha-Zentren vergeben werden (motorisch größenverstellbar für häufig wechselnde Nutzer). Hierbei handelt es sich nicht um ein individuelles, verordnungsfähiges Pflegehilfsmittel, sondern um ein "Investitionsgut" im Eigentum der Klinik. Die Medizinproduktebetreiberverordnung ist hier zu berücksichtigen. In Kliniken sind die Funktionen der schonwiege wichtig z.B. nach Rippenbrüchen, Beinbrüchen, oder großen Eingriffen im Bauchraum, immer dann, wenn man bisher nur in Rückenlage liegen und noch nicht aufstehen kann. Aussehen:
Funktionen: (siehe unten: Film eines Funktionsmodells)
Per Fernbedienung kann der "wache" Liegende sich jetzt auch selber umlagern. Wenn eine Pflegekraft den Schalter betätigt, ist dies für sie in aufrechter Haltung in wenigen Sekunden ohne jede Anstrengung möglich. Wenn "im Schlaf" der Impuls erfolgt, sich zu drehen, wird das Antriebssystem durch die Drucksensoren in die jeweilige Richtung (der Kopf- und Schulterbewegung) aktiviert. Dies bedeutet für Rollstuhlfahrer, dass sie nicht mehr aufwachen, weil der gelähmte Körper diesen Impuls ja nicht beantworten kann. Auch Bettlägerige, bei denen eine "Verdrehung" des Rumpfes Schmerzen verursacht, wachen somit nachts nicht mehr auf. Bisher: Pflegebedürftige der Pflegestufe III müssen laut Pflegeplan zumindest alle zwei Stunden umgelagert werden, bei Gefahr von Dekubitus (Wundliegen) sogar stündlich. Dies erfordert je zwei Pflegekräfte und entsprechende Stützkissen oder -keile, weil die Lagerung nicht in der sogenannten stabilen Seitlage erfolgen soll. Für die Pflegekräfte ist dies zeit- und kraftaufwändig und, wegen der dabei einzunehmenden Körperhaltungen, auch rückenschädigend.
Per Fernbedienung kann der Liegende diese Funktion selber betätigen und sich so z.B. eine Bettpfanne unterschieben und wieder entfernen. Wenn eine Pflegekraft den Schalter betätigt, hat sie Zeit und Platz zum Reinigen, Trocknen und Cremen des Imtimbereiches, zum Anlegen und Entfernen von Inkontinenzartikeln oder Kathedern, oder zum Wechseln von Kleidungsstücken, ohne zu jeder dieser Verrichtungen das Becken erneut anheben und in dieser Position halten zu müssen. Zudem kann der Pflegebedürftige durchaus eine gewisse Zeit in dieser Stellung verweilen, da gerade der Bereich des Gesäßes und Beckens anfällig in Bezug auf Wundliegen ist. Ganz besonders wichtig ist diese Funktion, wenn dem Liegenden zur Verbringung in einen Rollstuhl "Sitzteile" von Liftern faltenfrei unter dem Gesäß positioniert (oder wieder entfernt) werden sollen. Nach Unterschieben eines gepolsterten Drehtellers und nach Aufrichten durch den Oberkörperteil des Pflegebettes kann ein weniger bewegungseingeschränkter Mensch auch allein aufstehen. Bisher: Je weicher eine Bettmatratze, desto schwieriger ist es selbst für geübte, noch nicht rückengeschädigte Pflegende, das Becken eines Liegenden anzuheben, ein pflegender Angehöriger wird diese Griffe nicht leicht erlernen. Zum gründlichen Reinigen, Trocknen und Eincremen der empfindlichen Haut um den Intimbereich oder zum Ankleiden ist bei gleichzeitigem Hochhalten des Beckens kaum genügend Zeit und Kraft vorhanden. Wichtige Anmerkungen:
In Deutschland sind von den (bereits im Jahr 2005) insgesamt 2,13 Millionen Pflegebedürftigen ungefähr 300.000 Menschen schwerstpflegebedürftig mit Pflegestufe III. Hochgerechnet auf die zusätzlichen 6 Länder, in denen die schonwiege patentiert ist, ergibt sich eine Gesamtzahl von mehr als 1 Million schwerstpflegebedürftigen, potentiellen Nutzern in diesen patentgeschützten Märkten. Professionelle Pflegeeinrichtungen und -dienste werden (demnächst jährlich) durch den Medizinischen Dienst (MDS) in Bezug auf die Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit der Ausführung obiger beider Tätigkeiten geprüft, die beide in direktem Zusammenhang mit der Dekubitusprophylaxe und -therapie stehen. Die Prüfungsergebnisse des MDS ergaben im Jahr 2006, dass die diesbezüglichen Versorgungsqualität in Pflegeheimen nur zu 64,5 %, bei ambulanten Pflegediensten nur zu 51,9 % gewährleistet war. (http://www.mds-ev.org/media/pdf/2._Bericht_des_MDS.pdf) Diese Tätigkeiten können durch den Einsatz der schonwiege zu nahezu 100 % zuverlässig durchgeführt werden, was volkswirtschaftlich und gesundheitspolitisch wichtiger ist, als eine (rein theoretische) Kosteneinsparung für die Pflegeeinrichtungen (pro Pflegebedürftigem von bis zu 60 Euro/Tag) durch die Zeitersparnis beim Personal in Ansatz zu bringen. Eine echte, nachprüfbare Kostenersparnis ergibt sich für die Betreiber von Pflegeheimen, Kliniken, ambulanten Diensten und die Kostenträger allein durch die Verhinderung von Rückenschäden ihres Personals und durch die Verhinderung von zu therapierenden Folgeschäden bei den Pflegebedürftigen. Pflegebetten mit Matratzen für Dekubitus-Prophylaxe arbeiten mit dem wechselnden Druck diverser Luftkissen auf
die
Körperstellen eines in Rückenlage befindlichen Patienten, es erfolgt keine
echte, oder sogar kontinuierliche Umlagerung. Die Möglichkeit zum
Unterschieben von Bettpfannen wird bei einem anderen Pflegebett durch
Absenken des Bettmittelteiles erreicht, das bedeutet jedoch, dass eine
dreigeteilte Matratze separat überzogen werden muss und keine
Antidekubitusmatratze ist. Beide Funktionen in einem Gerät, das
zudem auf allen vorhandenen Betten einsetzbar ist, bietet nur die patentierte
schonwiege.
Patentrechtlicher „Stand der Technik“:
Aus
dem
Grundsatzpatent
SITZ
(Stühle mit einer im menschlichen Gangbild bewegten
Sitzfläche), das als
Patentfamilie 2004 in 16 Ländern der EU plus 2006 in den USA
erteilt wurde, ist
in dessen europäischer Phase eine „Teilungsanmeldung“ (der dort
schon
beschriebenen
innovativen Oberkörperstütze) als Umlagerungs- und
Pflegehilfe erfolgt. Dieses Patent wurde im Oktober 2008 erteilt (EP
1457141B1), europäisch erfolgt jedoch eine
Neuveröffentlichung als B9-Schrift. Durch Einreichung der
Übersetzungen ist es in den sieben größten Ländern
Europas validiert. Durch den Patenschutz (als
Alleinstellungsmerkmal) sind keine Konkurrenzprodukte zu erwarten.
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Impressum | ||||||||||||||||||||||||||||
Gisela
Schon Mittelstrasse 51 D-52379 Langerwehe Tel.: +49 (0)2423 / 2667 Mobil: +49 0173 / 8513619 Mail to: schon.gisela(at)schonwiege.com |
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Zuletzt aktualisiert am 26.08.2008; (WS/GS) |